Allgemeine Geschäftsbedingungen EP Media, Rothenbaumchaussee 211, 20149 Hamburg (nachfolgend: “EP Media”) gegenüber Unternehmern
(1) Das Einzelunternehmen EP Media, vertreten durch den Einzelunternehmer Elyas Mirzazadeh, mit Sitz in Hamburg, bietet Dienstleistungen im Bereich der Kundengewinnung für Unternehmer an. EP Media betreibt die Website e-p-media.de und schließt mit den jeweiligen Auftraggebern (im Folgenden: Kunde) Verträge ab, in denen die gegenseitigen Rechte und Pflichten vereinbart werden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) sind Bestandteil aller Verträge ,sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende AGB eines Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wird.
(3) Verträge zwischen EP Media und dem Kunden können fernmündlich (insbesondere per
Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem EP Media und dem
Kunden willigt der Kunde ein, dass EP Media das Telefonat und/oder die Video-Konferenz
mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet und speichert.
(4) Beginn und Laufzeit der Zusammenarbeit werden im Vertrag vereinbart.
(5) Sofern der Vertrag nicht befristet ist, kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(7) Kündigungen sowie sämtliche andere nach Vertragsschluss abgegebenen rechtserheblichen
Erklärungen und Anzeigen (wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder
Minderungserklärungen) müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
(8) EP Media unterstützt den Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung bei der
Kundengewinnung. EP Media schuldet keinen Erfolg i.S.d. § 631 BGB dahingehend, dass es dem Kunden gelingt, die gewonnenen Interessenten zu Kunden zu konvertieren.
(9) Nach Vertragsschluss findet innerhalb von 14 Tagen ein Kick-Off-Termin statt, der mit dem
Kunden vereinbart wird. Er dient dem Verständnis der Zielgruppe und dem Herausarbeiten der
Anforderungen für eine erfolgreiche Kampagne für die Kundengewinnung.
(10) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kick-Off-Termin stattfinden kann. Er hat
insbesondere selbst an dem Kick-Off-Termin teilzunehmen oder sich durch einen instruierten
Mitarbeiter vertreten zu lassen.
(11) EP Media ist vor Bezahlung der Starterrechnung nur verpflichtet, den Kick-Off-Termin
durchzuführen. Mit der Erfüllung anderer Vertragspflichten muss EP Media vor Bezahlung
der Starterrechnung nicht beginnen.
(12) EP Media ist berechtigt, den Vertrag nach billigem Ermessen zu erfüllen. Ihr steht insoweit
ein Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB zu. SocialNatives darf zur Vertragserfüllung
(13) Der Kunde verpflichtet sich, EP Media alle Unterlagen und Informationen (im Folgenden:
Unterlagen) zu überlassen, die EP Media zur Erfüllung des Vertrags benötigt. Zu den
Unterlagen gehören insbesondere Unternehmensinformationen, Bilder sowie das Logo des
Unternehmens, jeweils digital. Soweit möglich wird der Kunde die Unterlagen im Kick-Off Termin zur Verfügung stellen, im Übrigen unverzüglich nach Anforderung durch EP Media,
spätestens jedoch zwei Wochen vor dem geplanten Kampagnenstart. EP Media ist
berechtigt, die Kampagnen nicht zu starten, bevor die erforderlichen Unterlagen in
angemessener Qualität (§ 315 BGB) vorliegen.
(14) EP Media wird dem Kunden Inhalte vor Veröffentlichung zur Kenntnisnahme übermitteln,
damit der Kunde innerhalb von drei Werktagen Änderungswünsche äußern kann. Nach Ablauf
dieser Frist darf EP Media die Inhalte unverändert veröffentlichen. EP Media ist nicht
verpflichtet, Änderungswünsche zu berücksichtigen.
(15) § 312i Abs. 1 und 2 BGB findet keine Anwendung.
(16) Die Vergütung der Leistungen von EP Media wird im Vertrag festgelegt. Sie besteht aus einer einmaligen Starterzahlung, monatlichen Zahlungen sowie einem monatlichen Werbebudget. Sämtliche Preise sind Nettopreise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(17) Die Starterrechnung wird sofort nach Durchführung des Kick-Off-Termins erstellt und hat ein Zahlungsziel von acht Werktagen. Wird der Kick-Off-Termin nicht innerhalb von 3 Wochen durchgeführt, ist EP Media unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Kick-Off-Termins berechtigt, die Starterrechnung drei Wochen nach Vertragsschluss zu stellen.
(18) Der Kunde kann gegen Forderungen der EP Media nur solche eigene Forderungen
aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, von EP Media unbestritten sind oder sich aus dem Vertragsverhältnis selbst ergeben.
(19) Kommt der Kunde mit der Zahlung einer anderen als der Starterrechnung ganz oder teilweise
mehr als zwei Wochen in Verzug, ist EP Media berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht
auszuüben. Kommt der Kunde mit zwei Monatszahlungen oder einem Betrag, der zwei
Monatszahlungen entspricht, in Verzug, ist EP Media berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen.
(20) Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wird, werden Rechnungen ausschließlich
elektronisch übermittelt.
(21) EP Media haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Schadensersatz oder vergebliche Aufwendungen). Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen und
Garantieversprechen sowie dem arglistigen Verschweigen von Mängeln.
(22) Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen ist außerdem die Verletzung solcher Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann wie das Posten von Stellenanzeigen in social media. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt, und zwar auf den Schaden, der
vertragstypisch vorhersehbar war, sofern sich nicht aus den zuvor genannten Ausnahmen eine
höhere Haftung ergibt.
(23) Haftungsansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab Entstehen des
Anspruchs. Ausgenommen von der Verjährungsverkürzung sind die in Ziffer 21 Satz 2 und Ziffer 22 dieser AGB genannten Ansprüche.
(24) Sämtliche Rechte des Geistigen Eigentums (insbesondere nach dem UrhG, DesignG und
MarkenG) verbleiben bei EP Media. In Bezug auf die Inhalte, die von EP Media auf
Internetauftritten des Kunden gepostet werden, wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht
für die Dauer von zwei Jahren eingeräumt. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden ohne
vorherige Zustimmung von EP Media nicht zur Veränderung der geposteten Inhalte.
(25) Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der EP Media zur Veröffentlichung überlassenen
Werke und sonstigen Schutzgegenstände über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
EP Media ist nicht verpflichtet, Werke und sonstige Schutzgegenstände auf inhaltliche
Richtigkeit oder daraufhin zu überprüfen, ob ihre Nutzung zulässig ist. Der Kunde verpflichtet
sich, EP Media auf erste Anforderung von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte wegen
der Verletzung der Rechte des Geistigen Eigentums, des Äußerungs- und Presserechts des
Lauterkeitsrechts oder anderer gewerblicher Schutzrechte gegen EP Media erheben. Der
Kunde wird nach Aufforderung einem Rechtsstreit auf Seiten von EP Media beitreten.
(26) Der Kunde muss Informationen und Daten, die er von EP Media erhält, vertraulich
behandeln, soweit sie nicht allgemein bekannt sind oder es während der Vertragslaufzeit ohne
Zutun des Kunden werden. Er darf sie ohne vorherige Zustimmung von EP Media nur an
Dritte weitergeben, um gesetzliche Pflichten oder gerichtliche Anordnungen zu erfüllen. Die
Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach dem Ende des Vertrags.
(27) Änderungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform nach § 126b BGB ebenso wie die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(28) Es gilt die Datenschutzerklärung von EP Media.
(29) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags oder ihrer künftigen Änderungen und Ergänzungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, anfechtbaren oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, demjenigen am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, wenn ihnen bekannt gewesen wäre, dass die
Bestimmung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, anfechtbar, undurchführbar oder
lückenhaft war.
(30) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
(31) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg
AGB Stand: 10.03.2023
All rights reserved